„…’Ab dem Alter von vierzehn Jahren mussten männliche Bashkerr in ‚upeese‘ genannten Wehrdörfern einen zwei- bis dreijährigen Militärdienst ableisten. Danach folgte ein achtmonatiger Dienst in einem Jahrgangs–Regiment (‚Marrmatu‘), bevor man sie wieder in ihre Unterstämme entließ. Die ‚Marrmatu‘ wurden im Kriegsfall mobilisiert. Zudem durfte kein Bashkerr–Krieger ohne die Erlaubnis des Ker einen Lebensbund mit einer weiblichen Markkya eingehen. Dies diente dazu, die Krieger möglichst lange unter Kontrolle ihrer Anführer und somit unter der Kontrolle ihres Clanvaters zu halten. Die traditionelle Pflicht eines Bashkerr ist es, die Gesellschaft zu führen, zu kämpfen und in den Krieg zu ziehen. Die Barkya hingegen studieren Schriften, lehren und geben Riten und Gebräuche weiter…“